Untersuchung nach BOKraft § 41
Sondervorschriften bei Hauptuntersuchungen für Mietwagen, Taxen und Busse
Fahrzeuge die der Personenförderung dienen, müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zusätzlich nach §41 BOKraft untersucht werden. Bei den Hauptuntersuchungen der Fahrzeuge nach § 29 StVZO ist auch festzustellen, ob die Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.
Untersuchung nach BOKraft § 41
Sondervorschriften bei Hauptuntersuchungen für Mietwagen, Taxen und Busse
Fahrzeuge die der Personenförderung dienen, müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zusätzlich nach §41 BOKraft untersucht werden. Bei den Hauptuntersuchungen der Fahrzeuge nach § 29 StVZO ist auch festzustellen, ob die Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.