Oldtimer Gutachten / H-Kennzeichen

Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO

FSP-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen. Bei positiver Begutachtung profitieren Sie als Halter von finanziellen Vorteilen durch verminderte Unterhaltskosten (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Oldtimer Gutachten / H-Kennzeichen

Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO

FSP-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen. Bei positiver Begutachtung profitieren Sie als Halter von finanziellen Vorteilen durch verminderte Unterhaltskosten (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.