Oldtimer Gutachten / H-Kennzeichen
Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO
FSP-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen. Bei positiver Begutachtung profitieren Sie als Halter von finanziellen Vorteilen durch verminderte Unterhaltskosten (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Oldtimer Gutachten / H-Kennzeichen
Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO
FSP-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen. Bei positiver Begutachtung profitieren Sie als Halter von finanziellen Vorteilen durch verminderte Unterhaltskosten (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.